Bei ca. 165.000 Anwälten in Deutschland ist der Konkurrenzdruck in der Anwaltschaft ein nicht zu unterschätzender Faktor. Qualitätsorientierte Mandanten stellen hohe Anforderungen. Die Auswahl fällt schwer. Wer von uns ein Gütesiegel verliehen bekommt, setzt ein deutliches Zeichen für potentielle Mandanten.
Mit unserem Gütesiegel geben wir Kanzleien die Möglichkeit, ihre Expertise durch ein hochwertiges Gütesiegel nach außen hin sichtbar zu machen. Durch das Gütesiegel kann sich Ihre Kanzlei von anderen positiv abzuheben und Ihre Marktposition verstärken, damit die Wahl eines Mandanten auf Ihre Kanzlei fällt.
Im Rahmen eines mehrstufigen Prüfungsverfahrens wird jede Kanzlei nach entsprechenden fundierten Kriterien umfassend analysiert und anschließend bewertet. Es werden damit nachvollziehbare und überprüfbare Qualitätsstandards gesetzt.
Ob eine Rechtsanwaltskanzlei besonders empfehlenswert ist, steht und fällt letztlich mit der Expertise ihrer Berufsträger sowie der Kompetenz ihres Teams. Wir analysieren daher zunächst eingehend die Mitarbeiterstruktur der Kanzlei, deren Qualifikationen sowie eventuell vorhandenes Spezialwissen, wie z.B. Fachanwaltschaften. Darüber hinaus fließen Promotionen, Publikationen und weitere Herausstellungsmerkmale mit in die Bewertung ein.
Nicht minder wichtig: Wer hält sein Wissen durch den Besuch von Fortbildungen auf dem aktuellen Stand? Und wer sorgt dafür, dass auch sein Team durch regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen immer am Puls der Zeit bleibt? Unsere Prüfer lassen hier keinen Stein auf dem anderen.
Weiter prüfen wir die Organisation und den Service der Kanzlei. Gibt es bereits Zertifizierungen oder Auszeichnungen? Dies sind nur einige Aspekte, die unsere Prüfer interessieren.
Für Mandanten nicht minder wichtig ist das angebotene Leistungsspektrum einer Kanzlei, wobei Spezialisierungen für Mandanten einen wichtigen Indikator für die zu erwartende Expertise der Berufsträger bilden.
Die Prüfung beginnt in einem ersten Schritt mit der Auswertung von Angaben der jeweiligen Kanzlei. Zusätzlich haben unsere Experten knifflige Fachfragen, die beantwortet werden müssen. Wer hier überzeugt, ist einen entscheidenden Schritt weiter.
Im nächsten Schritt werten unsere Prüfer Unterlagen und Dokumente aus, die die Kanzleien im Zusammenhang mit ihren Angaben vorgelegt haben. Dabei nehmen unsere Prüfer Dokumente wie Fachanwaltsbescheinigungen, Fortbildungsnachweise etc. genau unter die Lupe und führen eigenständig Recherchen zu jeder einzelnen Kanzlei durch. Wie ist die öffentliche Meinung von dieser Kanzlei? Finden sich positive oder negative Online-Einträge? Gibt es eine Internetpräsenz? Wie ist diese gestaltet?
Die Gesamtprüfung ist sieben Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt betrifft das Kanzlei und die Organisation. Die prozentuale Gewichtung beträgt 30 % vom Gesamtergebnis. Der zweite Bereich umfasst Fakten rund um das Team, wie z.B. Ausbildung und Fortbildung. Dieser Bereich trägt zu 30 % zum Gesamtergebnis bei. Im dritten Abschnitt beurteilen die Prüfer die angebotenen Tätigkeitsbereiche mit einer prozentualen Gewichtung von 20 %. Der vierte Abschnitt behandelt den Bereich Service, welcher ebenfalls mit 20% in das Ergebnis einfließt.
Jeder Abschnitt wird jeweils mit 100 Punkten belegt. Kanzleien, die mindestens 70 % der Punkte erreichen, bekommen unser Label „Top Kanzlei“ in Gold verliehen. Kanzleien, die eine Punktzahl von 90 oder mehr erreichen haben die Möglichkeit zusätzlich ein Siegel in “Platin” zu erhalten.
In die Bewertung fließt ein
Fakten zur Kanzlei
Mitarbeiter
Taetigkeitsgebiete
Service
Gütesiegel werden sowohl für Kanzleien vergeben, die sich auf einen bestimmten Rechtsbereich spezialisiert haben wie auch für Kanzleien, die keine Spezialisierung aufweisen. Unsere Gütesiegel orientieren sich in Bezug auf Spezialisierungen im Wesentlichen an der Fachanwaltsordnung. Auf Nachfrage teilen wir gerne mit, auch für Ihren konkreten Tätigkeitsbereich ein Gütesiegel vergeben wird.
Folgende Gütesiegel* werden in Ihrem Bereich verliehen:
(* Beispielhafte Rechtsgebiete, Gütesiegel weisen jeweils das gültige Laufjahr auf)