Für die Prüfung, die Verleihung und Nutzung eines Gütesiegels “Gold” im Prüfungsjahr wird ein Entgelt von insgesamt 495,00 € zuzüglich 19% Mehrwertsteuer vereinbart. Sollte nach dem Prüfungsergebnis die Verleihung des Siegels nicht in Betracht kommen, so erstattet die Zertifizierungsstelle dem Auftraggeber nach Erstellung des entsprechenden Prüfberichtes den Anteil, der auf die Nutzung des Gütesiegels entfallen würde, nämlich 50 % der vereinbarten Gebühr in Höhe von insgesamt 495,00 € zzgl. 19 % MwSt., mithin 247,50 € zzgl. 19% MwSt.
Für die Prüfung, die Verleihung und Nutzung von zwei Gütesiegeln im Prüfungsjahr wird ein Entgelt von insgesamt 750,00 € zuzüglich 19% Mehrwertsteuer vereinbart. Im Übrigen wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen. Sollten Sie darüber hinaus in weiteren Rechtsgebieten eine Zertifizierung wünschen, sprechen Sie uns einfach an.
Kanzleien, die eine Punktzahl in Höhe von 90 oder mehr erreichen können zusätzlich ein Gütesiegel in “Platin” erhalten. Dieses spezielle Gütesiegel ist wenigen ausgesuchten Kanzleien vorbehalten. Interessierte Kanzleien, die die Voraussetzungen erfüllen, können dies an Stelle des Goldsiegels erhalten. Die Kosten der Prüfung bleiben gleich. Die Lizenzkosten pro Jahr betragen 950,00 € zzgl. 19% MwSt. pro Siegel.
Preise im Rahmen von Marktstudien / Verbraucherstudien weichen ab.