Um unsere Qualitätsstandards zu sichern, behalten wir uns vor, einem Unternehmen die Zertifizierung wieder abzuerkennen. Insbesondere in folgenden Konstellationen kann eine Aberkennung angezeigt sein:
– Bei dem Zertifizierungsprozess wurden falsche Angaben gemacht.
– Nach Zertifizierung wurde ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder
– sonstige wichtige Gründe sprechen für eine Aberkennung.
Vor Aberkennung der Zertifizierung hat das betroffene Unternehmen die Möglichkeit, Stellung zur Sache zu nehmen. Eventuell bereits bezahlte Zertifizierungs- und Lizenzkosten werden in diesen Fällen nicht, auch nicht anteilig erstattet.